Versand Deutscher Sportausweis – Ausweisnutzung
Inzwischen ist der Versand der Deutschen Sportausweise an jedes einzelne LVB-Mitglied erfolgt.
Anfragen und Nachrichten an die LVB-Geschäftsstelle zeigen jedoch, dass die Informationen, die der LVB seit der Mitgliederversammlung 2008 veröffentlicht und ausführlich auch bei den sieben Bezirksinformationsveranstaltungen im Oktober 2009 erläutert hat, noch nicht überall „an der Basis angekommen“ sind.
Nachfolgend daher einige Eckdaten zur Erläuterung und weiteren Verwendung des Deutschen Sportausweises (weitere allgemeine Informationen finden Sie hier).
Die LVB-Mitgliederversammlung (MV) 2008 in Kulmbach hatte mit sehr großer Mehrheit beschlossen, die frühere „LVB-Card“ durch den „Deutschen Sportausweis“ zu ersetzen. Entsprechend hat sie 2008 auch die Beitragsordnung, wo das Ausweisverfahren verankert ist, angepasst. Die MV hatte ebenfalls vorgegeben, den Datenschutz zu prüfen und dafür zu sorgen, dass der Datentransfer für die Ausweisproduktion über den LVB auch unter Anbindung der Mitgliederverwaltung Online (MvO) erfolgen sollte.
Der Deutsche Sportausweis basiert auf einer Initiative des „Deutschen Olympischen Sportbundes“ (DOSB), über den der im DAeC organisierte Luftsport in Deutschland als Mitglied eingebunden ist. Damit dokumentiert der Ausweis auch die Zugehörigkeit des Luftsports als und zum Sport. Der Ausweis ist vom Layout her so aufgebaut, dass er alle Sportarten einbezieht bzw. beziehen kann, weshalb Sonderwünsche in der Gestaltung auch aus produktionstechnischen Gründen nicht möglich sind/waren (der Ausweis beinhaltet eine Ausweis- und eine DSA-Mitgliedsnummer, die (derzeit) nicht mit der LVB-Mitgliedsnummer identisch ist).
Die gesamte Erstausstattung der Mitglieder mit dem Ausweis (dazu gehören auch zukünftige Neumitglieder) ist kostenfrei!
Zu den vereinzelt geäußerten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes können wir nur sagen, dass in dieser Richtung alle gesetzlichen Vorgaben in Deutschland und damit die höchsten Standards eingehalten sind. Das Datenschutzkonzept des Sportausweises wurde zusammen mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Im Laufe des Jahres haben alle LVB-Vereine über ein „LVB-Präsidentenmailing“ Informationen und damit verbunden die Möglichkeiten erhalten, selbst einen Vertrag mit der „Deutschen Sportausweis GmbH (DSA)“ abzuschließen,
Die Daten, die zur Produktion der Ausweise verwendet wurden, sind immer noch Eigentum des LVB und wurden nicht an Dritte weitergegeben. Die DSA GmbH ist lediglich der Auftragsdatenverarbeiter gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Die Nutzung des Sportausweises für unsere verbandsinternen Zwecke ist darüber hinaus völlig unabhängig von der Nutzung der Community www.sportausweis.de oder der Vorteilsfunktionen. Aber auch www.sportausweis.de kann von den Verbänden, Vereinen und Sportlern unabhängig von den Vorteilsfunktionen genutzt werden, ohne dass persönliche Daten für Marketingzwecke oder ähnliches verwendet werden.
In der Folgezeit haben einige Vereine dies umgesetzt, andere wiederum nicht. Allerdings haben manche Vereine sogar -entgegen der „Vorgabe“ der MV 2008 an den LVB (s.o.)- einen Vertrag abgeschlossen und selbst die Mitgliederdaten zur Ausweisproduktion hochgeladen.
Damit ergaben bzw. ergeben sich gemäß Beschluss der MV 2008 drei Wege für die Ausweisproduktion.
1. LVB-Vereine haben einen eigenen Vertrag mit der DSA abgeschlossen und haben bereits selbst die Daten hochgeladen,
2. LVB-Vereine haben einen eigenen Vertrag mit der DSA, der Datentransfer erfolgt vereinbarungsgemäß über den LVB,
3. LVB-Vereine haben keinen eigenen Vertrag, der Datentransfer für die Ausweisproduktion erfolgt auf Basis des LVB-Vertrags mit der DSA über den LVB.
Nur bei Variante 2. und 3. hat der LVB Anfang November gemäß Vorgabe durch die Vereine die ausschließlich für die Ausweisproduktion erforderlichen Daten (also keine Tel.-Nr. oder Emailadressen) hochgeladen.
Bei Vereinen mit einem eigenen Vertrag (also Punkt 1. und 2.) erscheint auf dem Ausweis der Vereinsname, bei Vereinen ohne Vertrag erscheint der Name Luftsport-Verband Bayern, andere Unterschiede gibt es nicht.
Somit haben inzwischen alle LVB-Mitglieder, die in 2009 gemeldet waren, einen Deutschen Sportausweis erhalten. Nur in Fällen, wo die Anschrift leider nicht mehr aktuell war, hat es Rückläufe gegeben. LVB-Mitglieder ohne Ausweis sollten sich daher bitte in der LVB-Geschäftsstelle melden unter mitgliederverwaltung@lvbayern.de.
Verwendung des Deutschen Sportausweises
Mit der Zusendung des Deutschen Sportausweises haben die Mitglieder Informationen und Zugangsdaten erhalten, die sie nutzen können, aber keinesfalls müssen!
Der Ausweis ist aus LVB-Sicht primär Nachweis der LVB- und DAeC-Mitgliedschaften.
Alle LVB-Mitglieder in 2010 erhalten im Februar 2010 nach Abschluss der Mitgliederdatenkorrekturen durch die Vereine und nach Stellung der Jahresbeitragsrechnung direkt per Post durch den LVB einen Jahresmarke 2010 zugesandt. Für Mitglieder mit einer personenbezogenen Versicherung (z.B. Modellflughaftpflicht, Fluglehrerhaftpflicht) beinhaltet das Schreiben mit der Jahresmarke auch die Versicherungsbestätigung für 2010!
Dies ist für 2010 eine Übergangslösung, da ab 2011 das neue LVB-Beitragsmodell inkl. Versicherungspauschalierung (als „Rundum-Sorglos-Paket“) gilt.
Ab 2011 erhalten alle LVB-Mitglieder jährlich eine neue Jahresmarke zum Aufbringen an der vorgesehenen Stelle des Ausweises oben links. Die Jahresmarke dokumentiert dann nicht nur die gültige Mitgliedschaft im LVB/DAeC, sondern sie ist ab 2011 gleichzeitig auch Nachweis/Bestätigung aller luftsportrelevanten Haftpflichtversicherungen (eine Übersicht zu den Versicherungen finden Sie hier).
Im Laufe des Jahres werden wir sämtliche Informationen und die versicherungsspezifischen Unterlagen auf der LVB-Website veröffentlichen und auch alle relevanten Behörden, Verbände und Partnerorganisationen über das ab 2011 neue Verfahren im LVB informieren, damit die Akzeptanz des Deutschen Sportausweises als Mitglieds- und Versicherungsnachweis gegeben ist.